
Abrechnung über Pflegekasse
Unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.
Unterstützung nutzen – ohne komplizierte Abrechnung
Viele Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Vivalo hilft Ihnen dabei, diese Möglichkeit einfach und verständlich zu nutzen – damit Unterstützung nicht an Papierkram scheitert.
Bis zu 131 € monatlich für Alltagshilfe
Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen wie Alltagshilfe, Begleitung oder Entlastung von Angehörigen eingesetzt werden.
Unser Stundensatz liegt je nach Leistung zwischen 32,75 € und 39,50 € pro Stunde. Dadurch können über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich in der Regel etwa 3 bis 4 Stunden Unterstützung genutzt werden.
Wir erklären Ihnen transparent, wie die Abrechnung funktioniert, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie die Unterstützung möglichst unkompliziert in Anspruch nehmen können.
Leistungen im Überblick
- Bis zu 131 € monatlich, Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse kann monatlich für anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden.
- Direkte Unterstützung bei der Abwicklung, Wir helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte verständlich und einfach umzusetzen.
- Einfach & unkompliziert, Wir achten darauf, dass der Ablauf für Sie so leicht wie möglich bleibt.
- Abrechnung über die Pflegekasse, Je nach Situation unterstützen wir bei der Einreichung oder erklären den passenden Weg.
Unser Anspruch
Bei Vivalo soll Hilfe nicht kompliziert sein. Wir möchten, dass Sie schnell verstehen, welche Unterstützung möglich ist und wie Sie diese nutzen können.
“Gute Unterstützung beginnt damit, dass der Weg dorthin einfach ist.”
Mehr Entlastung im Alltag beginnt mit einem Gespräch
Wir nehmen uns Zeit für Sie und finden gemeinsam die passende Unterstützung – persönlich, unverbindlich und unkompliziert.
FAQs
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die sich im Alltag Unterstützung wünschen – zum Beispiel im Haushalt, bei Einkäufen, bei Arztbesuchen oder zur sozialen Begleitung.
In vielen Fällen ist eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI möglich. Gerne beraten wir Sie individuell dazu.
Wir unterstützen unter anderem im Haushalt, beim Einkaufen, bei Terminen, bei Spaziergängen sowie durch persönliche Begleitung und Entlastung im Alltag.
Ja, uns ist eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit wichtig. Deshalb achten wir möglichst auf feste Ansprechpartner.
Ja, wir begleiten auf Wunsch zu Arztterminen, übernehmen Einkäufe oder helfen bei anderen Besorgungen im Alltag.